AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Dienstleistungen der Transporte-one GmbH
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbedingungen zwischen
der MST Transporte und Dienstleistungen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Mergim Sinani,
Bahnhofsallee 1, 58730 Fröndenberg/Ruhr im Folgenden „Auftragnehmer“ und
dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag
im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts
Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen zur Buchung an.
Dabei handelt es sich insbesondere um die Erbringung von
Postdienstleistungen, die Zustellung und Abholung von Paketen,
Transportdienstleistungen aller Art sowie die Überführung von Fahrzeugen.
(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung
(Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein
Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die
erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell
auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im
eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig
zu erbringen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber
Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13
BGB.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende
Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine
Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, per
Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers zustande
kommen.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die
Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist
bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die
Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Auftragnehmers mitgeteilt.
(3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme,
Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe
von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner
Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen
kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des
Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen
Leistungen erhalten.
(5) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien
und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“)
fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei
Bedarf gesondert berechnet.
(6) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder
regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringende Dienstleistungen
sein.
§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in
der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten
Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann
nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom
Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur
für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das
ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche
Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von
Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber
erstellt.
(3) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt.
Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch
sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige
Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des
Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der
Dienstleistung zu machen.
(4) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in
Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner
gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
§ 4 Durchführung der Dienstleistung
(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur
Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber
erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der
Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem
eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber ist für eine korrekt
angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails
selbst verantwortlich.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu
verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten
Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik,
Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter oder Verkehrsbehinderung eintritt,
die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die
Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein
Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des
Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre
Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht
übernommen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem
Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn
Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-
Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des
Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber
zumutbar ist.
(5) Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist
berechtigt, nach freiem Ermessen, die Durchführung der Dienstleistung an
Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.
(6) Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die
ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die
genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen
festgelegt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Erbringung der
vereinbarten Dienstleistungen in zumutbarem Umfang zu unterstützen.
Insbesondere wird der Auftraggeber alle notwendigen Informationen,
Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen, die
für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich sind.
(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die für die Erbringung der
Dienstleistungen erforderlichen Zugänge und Zufahrten zu den betreffenden
Räumlichkeiten und Grundstücken rechtzeitig und in ausreichendem Maße
zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass diese Zugänge frei
von Hindernissen und Gefahren sind.
(3) Soweit erforderlich, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer geeignete
Räumlichkeiten und Einrichtungen zur Verfügung, die für die Durchführung
der Dienstleistungen notwendig sind. Diese Räumlichkeiten und
Einrichtungen müssen den geltenden gesetzlichen und
sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über alle
Umstände zu informieren, die die Erbringung der Dienstleistungen
beeinträchtigen oder gefährden könnten. Dies umfasst insbesondere
Änderungen der Betriebsabläufe, technische Störungen oder sonstige
relevante Ereignisse.
(5) Sollte der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen und
dadurch die Erbringung der Dienstleistungen verzögern oder unmöglich
machen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den daraus entstehenden
Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus behält sich
der Auftragnehmer das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen,
wenn eine wesentliche Mitwirkungspflicht des Auftraggebers nachhaltig
verletzt wird.
(6) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle von ihm zur
Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und
aktuell sind. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und
Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und
Unterlagen zu überprüfen.
(7) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle gesetzlichen und behördlichen
Genehmigungen und Erlaubnisse, die für die Durchführung der
Dienstleistungen erforderlich sind, rechtzeitig eingeholt und dem
Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber trägt die
alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen,
die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen stehen.
(8) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen
Dritter freizustellen, die aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten
des Auftraggebers entstehen. Dies umfasst auch die Erstattung der dem
Auftragnehmer entstehenden Kosten und Aufwendungen, einschließlich
angemessener Rechtsverfolgungskosten.
§ 6 Zahlung
(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der
Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln
unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit
der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das
Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders
vereinbart wurde.
(2) Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind als
Nettopreise aufgeführt.
(3) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte
oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des
Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren
und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält
sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im
Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die
vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung
vereinbarten Preise für Serviceleistungen nach Ablauf der vereinbarten
jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei
erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen
Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung
handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 7
sind darauf nicht anwendbar.
(2) Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens
drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber
dem Vertragspartner erfolgen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(4) Wird das Vertragsverhältnis nicht bis drei Monate vor Ende der jeweiligen
Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren
Monat, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt.
Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um
die ursprüngliche Laufzeit.
(5) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist drei Monate bis
zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in
Schriftform erfolgen.
(6) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen
Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder
angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene
Entschädigung verlangen.
§ 8 Schutzrechte
(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im
Zusammenhang mit der Tätigkeit vom Auftragnehmer für den Auftraggeber
stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte,
sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie
sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen),
stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
(2) Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum
Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich,
räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner
Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen
Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
(4) Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an
projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem
Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten
Umfang.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als
vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei
(nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die
empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit
derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der
gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im
Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung
der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen
an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine
Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien
und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der
Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher
Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die
offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen
informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche
Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser
Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und
Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die
Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen
Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit
nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der
Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen,
die
a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich
ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen
zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der
offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten
Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz
befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf
Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon
ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere
gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im
Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen,
Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der
Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der
zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt
nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des
Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der
Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen
vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf
Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer - soweit in Abs. 3 nicht
abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen
darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des
vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die
Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3
ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den
vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen
Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden,
welche dem Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt
der Haftungsausschluss der Abs. 1 - 3 mit den genannten Ausnahmen
ebenfalls.
(5) Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für
Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn,
sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer
übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen
Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen
Gesetze einhalten.
(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung
personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden
die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur
Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer die für die Erbringung
der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine
Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung
des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des
Auftragnehmers unter folgendem Link internal://1ff82554-3c4f-4b14-86cc-a12183f464e7
§ 12 Widerrufsrecht
(1) Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer bei Verbrauchern auf die gesonderte Widerrufsbelehrung siehe Impressum.
(2) Ist der Auftraggeber ein Unternehmer , ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§ 13 Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen
Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit
die Wirksamkeit der AGB oder des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht
tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier
Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder
dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Dienstleistungsvertrages
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden
bestehen nicht.
(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des
Auftragnehmers vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.